Mit dem Sprung der Krankenhausampel auf Stufe ROT gelten ab sofort folgende Regelungen: Überall dort, wo bislang 3G oder 3G-plus galt, gilt nun 2G. Also haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Das betrifft Fitnessstudios und Sportstätten, Theater, Kinos und Museen, Zoos, Bäder, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie touristischen Reisebusverkehr. Ausgenommen sind hiervon Kinder unter zwölf Jahren.